Geschichte meiner Familie

Alle Mitglieder meiner Familie haben schon immer den Titel eines "Freiherrn" geführt. Während eines Gerichtverfahrens forderte jedoch der königliche Richter von einem Familienmitglied, das den Titel in Dokumenten angab, einen Beweis des gesetzmäßigen Gebrauches. In diesem Zusammenhang wurde das Kabinett des Königs von Hannover gebeten den Beweis zu erbingen, dass der Titel rechtmäßig geführt und verdient wurde. Daraufhin wurde folgendes vom Kabinett veröffentlicht:

"Nachdem des Königs Majestät dem Drosten von Dincklage zu Malgarten, ferner dem Forstmeister von Dincklage zu Vörden, nicht minder den Gutsbesitzern von Dincklage zu Campe und Schulenburg und deren ehelichen Nachkomen zu gestatten geruht haben, den Freiherrentitel in dem hiesigen Königreiche zu führen, so wird solches auf Allerhöchsten Befehl hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Hannover, 12. Januar 1844."

Dincklage ist ohne Zweifel der Name des Dorfes, von dem sich meine Familie seinen Namen ableitet, und bedeutet vermutlich nicht weniger als "Gerichtsort" (Ort des Gerichtes). In den Jahren 1231 bis 1251 wurde der Name "Thinclage", aber auch "Dinclage", von einem Notar des Grafen von Ravensberg geschrieben. Zur Hälfte des 13. Jahrhunderts entsprach "Dinclage" der allgemeinen Rechtschreibung, später wurde eine korrektere Rechtschreibung verwendet: "Dinglage" Johann von Dincklage schrieb diesen Namen 1283 in ein Dokument. Im 14. Jahrhundert war die allgemeine Rechtschreibung des Namens "Dinclaghe".